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Wertungskriterien

Die Wertungsrichter (bei Meisterschaften sind es sieben; bei allen übrigen Turnieren fünf) müssen die Leistungen der einzelnen Paare nach fünf präzise festgelegten Aspekten vergleichen.
 
1. Takt: Dieses Wertungsgebiet ist allen anderen vorrangig. Das heißt, ein Fehler im Takt kann auch durch keine noch so gute Leistung auf einem der anderen Gebiete wettgemacht werden. Wer außer Takt tanzt, muß die schlechteste Wertung bekommen. Gleichrangig sind hingegen die Wertungsgebiete 2 bis 5.
 
2. Bewegungsablauf: Er soll den bestehenden bewegungstechnischen Regeln und dem Charakter des Tanzes entsprechen.
 
 3. Körperlinie: Die Körperteile eines Partners oder beider zusammen, bilden diese Linie. So unterscheidet man Armlinie, Schulterlinie, Kopflinie, Rückenlinie, Beinlinie und Seitenlinie. Diese Linien müssen klar erkennbar verlaufen und dürfen nicht gebrochen werden.
 
4. Schrittechnik: Sie besteht aus der richtigen und für den jeweiligen Tanz typischen Durchführung der Fuß- und Beinbewegungen (=ob Schrittansatz mit Ferse oder Ballen erfolgt; gestrecktes oder gebeugtes Knie etc.).
 
5. Gesamteindruck: Dazu gehört u. a. rhythmisches Einfühlungsvermögen, Musikalität, Schwierigkeitsgrad und harmonische Ausführung des Figurenmaterials, Raumeinteilung, die Fähigkeit anderen Paaren ausweichen zu können...
 
Grundregeln:
Die Bewertung eines Paares beginnt mit der Einnahme der Tanzhaltung und endet mit der Beendigung des Tanzes durch die Musik, das heißt der Wertungsrichter muß sein Resultat während der Dauer des ganzen Tanzes ständig überprüfen und - wenn erforderlich - ändern.
 Bei der Bewertung sind allein die in dem betreffenden Tanz gezeigten Leistungen zu bewerten. Die Berücksichtigung von Titeln früheren Leistungen in anderen Tänzen des Turniers ist unzulässig.